AGB


Angebote, Lieferungen oder Leistungen durch die STAMM & BELZ GmbH erfolgen ausschließlich auf der Basis der nachfolgenden Bedingungen.

1. Angebot und Vertragsabschluss
Mit der Abgabe einer Termin-Option sind Personen/Aktionen/Material zwar für den Besteller reserviert. Ein Rechtsanspruch auf eine Leistung zu einem bestimmten Termin besteht damit jedoch nicht.
Die Angebote der Stamm & Belz GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss. Mit der der Unterzeichnung des Vertrages von der Stamm & Belz GmbH kommt zwischen dem Besteller und der Stamm & Belz GmbH ein Vertrag zustande und der Auftrag gilt als angenommen.
Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt der Auftraggeber, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Stamm & Belz GmbH erhalten, gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Mündliche Erklärungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Stamm & Belz GmbH.

2. Vertragsgegenstand
Die Stamm & Belz GmbH verpflichtet sich, bei der vom Kunden gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche sie gemäss den Beschreibungen in ihrem Angebot anbietet. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit der Stamm & Belz GmbH berücksichtigt werden.
Anfallende Mehrkosten werden vom Besteller getragen.

3 Preise und Zahlung
Die Angebote der Stamm & Belz GmbH verstehen sich in EURO jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.1. Buchung von Künstlern / Aktionen / Programmen für Events
Bei der Buchung von Künstlern / Aktionen / Programmen für Events hat der Zahlungseingang des Rechnungsbetrages grundsätzlich bis spätestens 14 Werktage vor dem Veranstaltungstermin per Überweisung ohne Abzug auf das von der Stamm & Belz GmbH auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
Der rechtzeitige Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Umsetzung der gebuchten Aktionen. Bei fehlendem Zahlungseingang behält sich die Stamm & Belz GmbH vor,  die gebuchten Künstler/Aktionen/Programme zu canceln bzw. bis zum Zahlungseingang nicht am Event einzusetzen.
Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

3.2. Materiallieferungen
Bei Materiallieferungen ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung per Überweisung ohne Abzug auf das von der Stamm & Belz GmbH auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen zu zahlen.

3.3. Verzugszinsen
Nach Ablauf der o.g. Fristen werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für den Fall, dass die Stamm & Belz GmbH einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, der Stamm & Belz GmbH nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

3.4. Skonto
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Aufrechnung gegen die  Ansprüche der Stamm & Belz GmbH ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die Stamm & Belz GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von der Stamm & Belz GmbH durch den Kunden aus den jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

4. Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die Stamm & Belz GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Stamm & Belz GmbH erteilt dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Soweit die Stamm & Belz GmbH das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen annimmt, sind diese Unterlagen an die Stamm & Belz GmbH unverzüglich zurückzusenden

5. Eigentumsvorbehalt
Die Stamm & Belz GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat  der Besteller die Stamm & Belz GmbH unverzüglich in Textformm zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Stamm & Belz GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der Stamm & Belz GmbH entstandenen Ausfall.

6. Lieferzeit
Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die Liefertermin bzw. Lieferfristen der Stamm & Belz GmbH ausschließlich unverbindliche Angaben.
Der Beginn der von der Stamm & Belz GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Der Besteller kann 3 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist die Stamm & Belz GmbH in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern.
Sollten die Stamm & Belz GmbH einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn die Stamm & Belz GmbH aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller der Stamm & Belz GmbH eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen.
Wenn die Stamm & Belz GmbH die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Stamm & Belz GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

7. Gewährleistung und Mängelrüge
Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen der Stamm & Belz GmbH enthaltenen Angaben nicht von der Stamm & Belz GmbH ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und der Stamm & Belz GmbH vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach den öffentlichen Äußerungen der Stamm & Belz GmbH erwarten konnte, hat, so ist die Stamm & Belz GmbH  zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Stamm & Belz GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Stamm & Belz GmbH ist jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder habt die Stamm & Belz GmbH  die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Stamm & Belz GmbH  die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Die Stamm & Belz GmbH haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertretern oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit die Stamm & Belz GmbH  bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Stamm & Belz GmbH  allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
Die Stamm & Belz GmbH  haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Stamm & Belz GmbH  haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Stamm & Belz GmbH  im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Stamm & Belz GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

8. Übergabe
Die Stamm & Belz GmbH übergibt den Vertragsgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt oder so rechtzeitig, dass er zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.
Der Übergabezeitpunkt ist kein Garantieversprechen der Stamm & Belz GmbH. Sie haftet nicht für die Unmöglichkeit oder für Verzögerungen der Übergabe, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der Stamm & Belz GmbH nicht zu vertretende Ereignisse verursacht wurden.
Der Besteller ist mit der Übergabe verpflichtet, den Zustand und die Vollständigkeit des Vertragsgegenstandes zu überprüfen. Mengen- und Qualitätsabweichungen sind vom Kunden unverzüglich zu rügen. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend. Der Kunde kann die Übergabe wegen unwesentlichen Mängeln nicht ablehnen.
Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von Stamm & Belz GmbH auf den Besteller über, wenn der Vertragsgegenstand übergeben wurde.

9. Sonstiges
Diese AGBs und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Unternehmensbereiche ist Essen.